Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Strommarkt wurde neu aufgestellt
Mit dem Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) im Dezember kommen ab 2026 Änderungen für Haushalte, Gemeinden, Unternehmen und Energiegemeinschaften. Die neuen Rahmenbedingungen bringen mehr Möglichkeiten für Kundinnen und Kunden, die aktiv am Strommarkt als Erzeuger teilnehmen wollen.
Dynamische Tarife, gemeinschaftliche Erzeugung
Vorgesehen sind dynamische Tarife bei Stromlieferungen und Netzdienstleistungen, mehr Flexibilität bei den vorhandenen Netzanschlusskapazitäten und neue Regeln für Erzeugungsanlagen und Speicher. Durch die Einführung sogenannter Peer-to-Peer Modelle wird der Austausch von Strom ohne Gründung einer eigenen Rechtsperson möglich. Auch die Selbstversorgung aus Eigenanlagen für Gebäude auf verschiedenen Standorten wird erleichtert.
Wesentliche Änderungen bei PV-Anlagen:
- Spitzenkappung bei neuen PV-Anlagen ab netzwirksamer Leistung von 7 kW, auf bis zu 70 % der Modulleistung
- Höhere Gebühren für den Anschluss neuer Erzeugungsanlagen ab einer netzwirksamen Leistung von 15 kW
- Versorgungsinfrastrukturbeitrag bei Anlagen größer als 20 kWp in der Höhe von 0,05 Cent pro eingespeister kWh, wirksam ab Jänner 2027
